Pøesun na obsah

Geschichte des Erzbistums

Vyhledávání

Mapa stránek | RSS | Textová verze

© Arcibiskupství Praha 2013
© 2013 VIZUS | webmaster
Wir benutzen web-Administration-Managementsystem Vizus CMS

Geschichte des Erzbistums

Am 30. April 1344 erhöhte Papst Klemens VI. mit der Bulle „Ex supernae providentia maiestatis“ das Bistum Praha (Prag), das im Jahre 973 gegründet wurde, zum Erzbistum.

Die Grundvereinbarung über die Errichtung des Bistums Prag wurde auf Ansuchen des tschechischen Fürsten Boleslav I. zwischen Papst Johannes XIII. und Kaiser Otto I. abgeschlossen. Auf dieser Grundlage wurde im Jahre 972 die entsprechende Bulle erlassen. Alle ihre Vereinbarungen bestätigte nach dem Tod von Johannes XIII. im Jahre 972 sein Nachfolger Benedikt VI. Anteil an der Errichtung des Bistums hatte auf diplomatischem Gebiet auch die Tochter Boleslavs I., die ehrwürdige Mlada-Marie, die seine Delegation nach Rom führte und erste Äbtissin des Benediktinerinnenklosters St. Georg in der Prager Burg wurde. Die Zustimmung zur Errichtung erteilte der Regensburger Bischof, der hl. Wolfgang, trotz des Widerspruchs des Regensburger Domkapitels am 23. März 973. Er brachte damals einen Gedenkspruch über Böhmen aus: "Wir sehen auf dem Boden dieses Landes eine verborgene kostbare Perle, die wir nicht gewinnen können, wenn wir nicht unsere eigenen Schätze opfern. Darum hört: Gerne opfere ich mich selbst und alles, was mir gehört, damit die Kirche dort gestärkt und das Haus des Herrn tief verwurzelt wird." Danach, noch im Jahre 973, , investierte Otto I. im Beisein vom Boleslav II. und Bischof hl. Wolfgang kurz vor seinem Tod den ersten Prager Bischof Dietmar.

„Spiritus agens“ der Erhöhung des Prager Bistums zum Erzbistum war der Kronprinz, Markgraf von Mähren und spätere römische Kaiser und böhmische König Karl IV., den der Umstand bedrückte, dass der böhmische Staat aus internationaler Sicht nicht als vollgültiges Königreich angesehen wurde, weil er über kein eigenes Erzbistum verfügte. Er war Zeuge der an seinen Vater Johannes von Luxemburg gerichteten Herabsetzungen geworden aus dem Grund, weil er keinen Metropoliten in seinem Land hatte. Die Grundvoraussetzung für einen souveränen böhmischen Staat war, dass kein Ausländer den böhmischen König kröne und die böhmischen Bischöfe keinem Ausländer unterstünden. Andere evidente Gründe lagen in der administrativen Untragbarkeit – niemand erinnerte sich (vielleicht mit einer Ausnahme), dass die Prager und Olmützer Diözesen vom Mainzer Erzbischof visitiert wurden – und sicher auch in sprachlichen Problemen.

Diese berechtigten Ansprüche akzeptierte Papst Klemens VI., der am 30. April 1344 in Avignon die Errichtungsbulle „Ex supernae providentia maiestatis“ erließ, mit der die Bistümer Prag und Olmütz aus der bisherigen Metropolitanabhängigkeit von Mainz entlassen und Prag zur Kirchenmetropole und Bistum Prag zum Erzbistum erhöht wurde. Der neuen Metropole wurden das Olmützer und das neu gegründete Bistum Litomy¹l unterstellt und so eine neue Kirchenprovinz errichtet. Als neuer Erzbischof wurde dabei der 28. Prager Bischof Ernst von Pardubice nominiert. In der Bulle „Romanus Pontifex“ vom 5. Mai 1344 übertrug der Papst das Recht der Salbung und Krönung der böhmischen Könige und Königinnen vom Mainzer Erzbischof auf den Prager Erzbischof. So wurde das letzte Band mit Mainz zerrissen. Mit der nächsten Bulle vom 24. August 1344 wurde dem neuen Erzbischof das Pallium verliehen, das ihm bei seiner Inthronisierung am 21. November 1344 im Beisein von König Johannes und seinen Söhnen Karl und Johannes Heinrich von dem Bischof aus Breslau angelegt wurde. Noch am gleichen Tag weihte Ernst von Pardubice Johannes zum Bischof von Litomy¹l und legte den Grundstein zur Aufbau einer neuen Metropolitankirche, St. Vitus. Mit der Ausführung des Baues wurde der Franzose Matthias von Arras und nach ihm der Schwabe Peter Parler aus Gmünd beauftragt.

Ernst von Pardubice begann sofort mit der Arbeit an der Organisation seiner Provinz. Er schuf die Grundlagen ihres Verwaltungssystems durch von der päpstlichen Kurie inspirierte Normen, die in etlicher Hinsicht die gleiche Struktur hatten. Während der ersten Provinzsynode vom 11. bis 12. November 1349 veröffentlichte er die Provinzstatuten, ein Kirchengesetzbuch, das die Hauptprinzipien des Kirchenrechts festlegte. Er definierte die Kompetenzen und Regularien bei Verhandlungen vor dem Bischofsgericht und ließ die regelmäßige Tätigkeit der Generalvikare entstehen. All dies führte vor allem zur Sicherstellung einer ordentlichen Seelsorge in den Pfarreien und zum entsprechenden Niveau des Klerus als von der profanen Autorität unabhängigem Stand. Damit alle Normen und Pflichten eingehalten wurden, wurden Visitationen eingerichtet wie auch die Normen für die Kirchenämter und für die Verwaltung des Kirchenvermögens erlassen. Als Kontrolle wurden Visitationen festgesetzt. Nach Gründung der Universität am 7. April 1348, worüber er selbst als Diplomat im Auftrag Karls IV. mit dem Papst verhandelte, wurde er der erste Kanzler der Universität. Diese Funktion hat der Prager Erzbischof bis heute.